Erholung Plus in Höhe von 156 Euro als Sonderaktion an EVG-Mitglieder in teilnehmenden Unternehmen ausgezahlt. Die Versteuerung übernimmt dein Fonds für dich.
Voraussetzung:
Mindestens 1 Woche Erholungsurlaub 90 Tage vor bzw. nach der Antragsstellung
Keine Nachweise bei der Beantragung erforderlich. Können aber nachgefordert werden (s. Hinweise)
Die Leistung ist eine Sonderleistung im Jahr 2024. Der Aktionszeitraum geht vom 2. Mai bis zum 31. August 2024.
Wichtige Information: Der Ansturm auf die neue Leistung ist enorm: Daher wurden Maßnahmen zur Stabilisierung ergriffen, die sicherstellen sollen, dass kein Antrag neu gestellt werden muss. Der Versand des Bestätigungslinks kann sich daher verzögern und ist kein Grund zur Sorge.
Wenn Du nach 3 Tagen keinen Bestätigungslink erhalten hast, wende Dich bitte an den Fonds soziale Sicherung, möglichst per Mail.